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Be- und Entladeschäden
Unternehmen müssen sich hin und wieder Maschinen, Materialien oder Waren liefern lassen. Dabei ist nie garantiert, dass alles so läuft, wie es geplant war. Gerade Schäden beim Be- und Entladen sind schließlich keine Seltenheit. So kann es beispielsweise passieren, dass die Tür des Lieferwagens beim Herausheben von Materialien durch eigene Mitarbeiter beschädigt wird. Sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen, ist das überhaupt kein Problem, denn der entstandene Schaden wird im Regelfall komplett übernommen.
Personenschäden
Entgegen der weitläufigen Meinung müssen Personenschäden keineswegs direkt verursacht werden. So reicht es beispielsweise bereits aus, wenn der Hausmeister beim Winterdienst nicht sorgsam genug vorgeht und ein Hausbewohner infolgedessen ausrutscht. Aufgrund der Schwere der Verletzung muss dieser anschließend mit einem Hubschrauber in ein Krankenhaus transportiert werden. Allein das verursacht bereits gewaltige Kosten, die sich ohne Versicherung nur schwer stemmen lassen. Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden sind infolgedessen einer der Hauptgründe für den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Sachschäden
Selbst achtsamen Mitarbeitern können gelegentlich Missgeschicke passieren, die zu Schäden führen. So kommt es beispielsweise im Rahmen von Handwerksarbeiten oft vor, dass beispielsweise eine Vase beschädigt wird. Glücklicherweise lassen sich sämtliche Schäden an Gegenständen durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abdecken. Gegebenenfalls bietet sich zusätzlich zur Betriebshaftpflichtversicherung der Abschluss einer erweiterten Produkthaftpflicht an. Ob das der Fall ist, hängt insbesondere von der jeweiligen Branche ab.
Tätigkeitsschäden
Tätigkeitsschäden oder auch Bearbeitungsschäden sind Schäden an fremdem Eigentum, das im Zuge der betrieblichen Tätigkeiten entstanden ist. Ein Tätigkeitsschaden würde zum Beispiel dann vorliegen, wenn Handwerker bei der Reparatur einer Waschmaschine aus Versehen das Waschbecken beschädigen. In einer solchen Situation können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden und ohne Betriebshaftpflichtversicherung muss das Unternehmen selbst für den Bearbeitungsschaden aufkommen. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung sähe es schon anders aus, denn hier würde der Versicherer wahrscheinlich für den kompletten Schaden aufkommen.
Unechte Vermögensschäden
Bei unechten Vermögensschäden handelt es sich um Schäden, die aufgrund von Personen- oder Sachschäden entstehen. Als Beispiel: Während eines Kongresses beschädigt einer der eigenen Mitarbeiter durch eine heiße Tasse Kaffee versehentlich den Laptop eines Kunden. Dadurch verliert dieser wichtige Daten, wodurch ein hoher finanzieller Schaden entsteht. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kommt für entsprechende Schäden auf, was sogar vor einem finanziellen Ruin bewahren kann.
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