Fast 60 Prozent der Unternehmen haben bereits E-Discovery-Projekte durchgeführt. Ein Drittel geht davon aus, dass ihre Abteilungen im Lauf der nächsten zwölf Monate eine E-Discovery durchführen müssen. Dabei gibt es nach Ansicht der Befragten eine Vielzahl unterschiedlicher juristischer Szenarien, die Unternehmen zu einer E-Discovery zwingen. 86 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, dass Gerichts- und Schiedsverfahren, die ihren Ursprung außerhalb von Deutschland haben, immer noch die Hauptursache dafür sind, warum E-Discovery benötigt wird. Nichtsdestotrotz bestätigten zwei Drittel, dass E-Discovery bereits in innerstaatlichen Gerichtsverfahren zum Einsatz kommt. Das sind die Ergebnisse einer Befragung von Kroll Ontrack, Anbieter von Datenrettung, Computer Forensik und E-Discovery. Dafür wurden sowohl Vertreter von Unternehmen als auch Anwaltskanzleien in ausführlichen Interviews befragt.
In Deutschland besteht im Gegensatz zu Großbritannien und den USA keine ausdrückliche Aufdeckungspflicht im Rahmen von Gerichtsverfahren. Dennoch zeigt die Umfrage, dass E-Discovery-Lösungen anscheinend stark nachgefragt werden, beispielsweise um Unternehmensdaten wie E-Mails und andere elektronische Dokumente zu überprüfen. Das kann bei internen Untersuchungen der Fall sein, ebenso wie bei umfassenden Untersuchungen, die von Regulierungsbehörden gefordert werden, genauso wie bei inner- und außerstaatlichen Gerichtsverfahren. Tim Phillips, Managing Director, Kroll Ontrack International Legal Technologies, erklärt: „Die Nachfrage nach E-Discovery-Lösungen und -Dienstleistungen ist in Deutschland im Vergleich zu Großbritannien und den USA langsamer gestiegen. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass ein entsprechendes Vorgehen in Deutschland nicht rechtlich vorgeschrieben ist. Doch deutsche Unternehmen müssen sich immer stärker auch mit Gesetzes- und Schiedsverfahren außerhalb der Bundesrepublik auseinandersetzen. Dort gehört E-Discovery zum normalen Handwerkszeug. Allerdings zeigt unsere aktuelle Untersuchung bestimmter Aspekte des deutschen Markts, dass 66 Prozent der befragten deutschen Unternehmen mittlerweile auch bei inländischen Gerichtsverfahren E-Discovery-Technologien nutzen – obwohl sie rechtlich nicht dazu verpflichtet sind. Das zeigt den wahren Wert dieser Technologie für juristische Verfahren. Denn so können Anwälte sich auf die entscheidenden Dokumente konzentrieren, um ihre Fälle aufzubauen. Dies senkt die Kosten.“
Die Erhebung hat auch gezeigt, dass die befragten deutsche Unternehmen sehr stark auf externe Experten angewiesen sind, wenn es darum geht, Unternehmensdaten zu verarbeiten – also beispielsweise sie zu sammeln, zu filtern und Review-Plattformen zur Verfügung zu stellen. Dafür setzen die Verantwortlichen am liebsten auf Fachleute aus Deutschland.