2015 sind laut KfW-Gründungsmonitor 2016 mehr als 760.000 Gründungen in Deutschland an den Start gegangen. Entsteht ein neues Unternehmen, braucht es immer eines: Kapital. Gründungsfinanzierungen stellen unter anderem Banken, aber auch private Geldgeber und Wagniskapitalgesellschaften zur Verfügung. Aber nicht nur Start-Ups brauchen Geld.
Auch Unternehmen, die bereits einige Jahre am Markt sind, suchen nach Investoren. Etwa im Rahmen einer Expansion ins Ausland oder einer Erschließung neuer Geschäftsfelder wird nach Investoren gesucht, nicht nur Geld, sondern am Ende vielleicht sogar Know-how mitbringen. Einfach so in einen Pitch oder einen Vertrag über die Beteiligung zu stolpern, ist der falsche Weg. Jedem Unternehmer muss klar sein, was er will – und was vom Investor bekommt.
Die Herausforderungen der Zukunft sind vor allem im digitalen Bereich zu finden - doch wie lässt sich das nötige Kapital dafür aufbringen? Quelle: @ geralt (CC0-Lizenz) / pixabay.com
Welche Art von Investor ist interessant?
Als Start-Up expandieren, sich die komplette Gründung finanzieren lassen oder doch eher der strategische Partner mit Erfahrung im Ausland – Geld ist letztlich nur eine Variable in der Suche nach passenden Investoren. Welcher Investor das Kapital zur Verfügung stellt, muss für jeden Unternehmer eine Rolle spielen. Hintergrund: Nicht jeder Geldgeber begnügt sich in der Rolle als stiller Zuschauer. Einige Investoren nutzen die Zusammenarbeit, um Einfluss auf das Unternehmen zu nehmen und dessen Entwicklung in der Zukunft zusteuern. Fehlentscheidungen kann sich kein Unternehmer in diesem Zusammenhang leisten.
Vor der Entscheidung für einen Investor ist die Frage zu klären, welche Variante grundsätzlich in Frage kommt?
- Venture-Capital-Gesellschaften: Venture Capital steht für Wagniskapital, welches von Unternehmen wie z.B. der Koehler Group oder Personen (sogenannte Business Angel) in Unternehmen investiert wird. In der Regel findet hier ein Austausch statt. Die Kapitalgesellschaften erhalten im Gegenzug für das Investment Anteile am Unternehmen, sind also nach Abschluss der Finanzierungsrunde Mitgesellschafter/Teilhaber.
Venture Capital kann für Unternehmen durch das Engagement der Investoren von Vorteil sein – hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Netzwerke usw. Neben Gesellschaften, die Kapital von Investoren sammeln und über Venture Capital anlegen, kommen Corporate Venture Capital Gesellschaften und Beteiligungsgesellschaften der Förderbanken als potenzielle Ansprechpartner in Frage.
- Stille Beteiligung: Der sogenannte stille Gesellschafter ähnelt auf den ersten Blick den Venture-Capital-Gesellschaften. Allerdings gibt es einige gravierende Unterschiede. Die Bezeichnung „stiller Gesellschafter“ sagt bereits sehr viel aus. Wer sich hierfür entscheidet, bekommt das Kapital des Investors – bleibt bezüglich Entscheidungsgewalt und Geschäftsausrichtung aber selbstbestimmt.
Was auf der einen Seite als Vorteil erscheint, hat Nachteile. Unternehmen machen sich durch den stillen Gesellschafter finanziell schnell abhängig. Und anders als im Fall einer Venture-Capital-Gesellschaft oder eines Business Angels gibt es keine Hilfestellung. Steuern die Beteiligungsgesellschaften hinsichtlich möglicher Fehler gegen, ist dies beim stillen Gesellschafter nicht der Fall.
- Inkubator: Der Begriff des Inkubators hat besonders durch digitale Start-Ups eine Aufwertung erfahren. Im Kern geht es hier darum, dass Gesellschaften gezielt Existenzgründungen unter die Arme greifen – sowohl finanziell auch als im Bereich Know-how. Sehr stark mit diesem Segment verwandt ist der Begriff des Accelerator. Verschiedene dieser Art werden hier aufgelistet. Erzielt werden soll zügiges Wachstum, welches mit dem Erreichen einer entsprechenden Gewinnzone belohnt wird.
- Crowdfunding: Dahinter verbirgt sich das Einwerben von Kapital auf Basis von Kreditfinanzierungen. Allerdings sind Kreditgeber nicht Banken, sondern Klein- oder Privatanleger. Unternehmen können hierdurch beispielsweise Nachrangdarlehen einwerben und lösen sich von den Nachteilen der Beteiligungen. Gestartet werden solche Unternehmen über Crowdfunding-Anbieter, wie z.B. Startnext.
Wie sollte eine Zusammenarbeit gestaltet werden?
Kapital – sprich Investoren – finden ist eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite kommt es darauf an, die Verträge richtig zu gestalten. Es bringt Start-Ups/Unternehmen wenig, Venture-Capital-Gesellschaften ins Boot zu holen, welche anschließend Verträge zum Nachteil der Unternehmen abschließen.
- Milestones detailliert definieren: Steigen Investoren ins Unternehmen ein, fließt das Kapital mitunter nicht als Einmalzahlung, sondern in Tranchen – entsprechend vereinbarter Milestones. Generell sollten diese so genau wie möglich ausformuliert werden. Andernfalls ist Streit vorprogrammiert, ob der Milestone vom Unternehmen erreicht wurde oder nicht.
- Down-Round-Protection: Der Verwässerungsschutz wird von Investoren gern in Beteiligungsverträge eingebaut, um eigene Anteile in späteren Finanzierungsrunden zu schützen. Fehlerhaft im Vertrag verankert, kann diese Down-Round-Protection aber auch dazu benutzt werden, um das Investmentrisiko auf die Gründer abzuwälzen.
- Gründergarantien: Dieser Punkt kann kritisch sein, wenn Garantien verschuldensunabhängig abgegeben werden. Damit ergeben sich für Unternehmer erhebliche Risiken, da ein Investor, der sich auf Garantien beruft, hier Nachbesserung oder Schadenersatz verlangen kann. Um sich als Unternehmen nicht zu stark zu benachteiligen, ist zu empfehlen, mit Verjährungsfristen und Freigrenzen für Bagatellfälle zu arbeiten.
- Ausstiegsklauseln: Ein wesentlicher Punkt, der in jeden Fall ins Vertragswerk zur Beteiligung gehört, sind die Exitklauseln. Investoren haben Interesse an einem ROI und wollen sich möglicherweise ein Stück vom Kuchen abschneiden, wenn ein Unternehmen/Start-Up übernommen wird. Streit kann hier durch fehlender Formulierungen im Vertrag schnell entstehen.
Was ist sonst noch zu beachten?
Der Einstieg eines Investors in ein Unternehmen kann der Expansion auf die Sprünge helfen oder neue Märkte erschließen. Es kann sich das Projekt aber auch in eine vollkommen andere Richtung entwickeln.
Generell muss sich jedes Unternehmen umfassenden zu den Rechten und Pflichten informieren. Parallel ist zu klären, in welcher Beziehung Satzung und Beteiligung am Ende – auch vor dem Hintergrund des HGB – stehen. Bei der eigentlichen Suche nach Investoren kommt es unter anderem darauf an, die „Hausaufgaben“ zu machen.
Passt mein Unternehmen ins Portfolio des Wunschgeldgebers? Ist die angestrebte Kapitalsumme hoch genug? Leider passiert es immer wieder, dass zu niedrige Summen eingeworben werden – und neue Finanzierungsrunden gedreht werden müssen.
Ohne Innovationen verlieren Unternehmen den Anschluss im Wettbewerb. In neues Know-How und ein entsprechendes Fundament zu investieren heißt Weiterentwicklung. Quelle: @ jarmoluk (CC0-Lizenz) / pixabay.com
Fazit: Mit Investoren den Turbo zünden
Kapital ist nicht nur für Gründer wichtig. Auch im Mittelstand oder nach der Start-Up-Phase wird hin und wieder Geld gebraucht. Dabei geht es manchmal nicht nur um das Kapital. Gerade wo zusätzlich Know-how oder neue Netzwerke gefragt sind, kann sich eine Venture-Capital-Gesellschaft auszahlen. Wer keine Anteile abgegeben und keinen Kredit bei der Bank aufnehmen will, sucht nach stillen Gesellschaftern. Letztere stellen Geld zur Verfügung, haben mit dem operativen Geschäft aber nichts zu tun.