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Brutto und Netto: die Definition
Das Bruttogehalt ist der Gesamtbetrag, den ein Arbeitnehmer vor allen Abzügen erhält. Es umfasst den Grundlohn, alle eventuellen Boni, Überstundenvergütungen und andere finanzielle Vorteile. Das Nettogehalt hingegen ist der Betrag, der nach allen Abzügen übrigbleibt und dem Arbeitnehmer am Ende tatsächlich ausgezahlt wird. Dabei kann der Unterschied zwischen beiden Beträgen teilweise erheblich sein, was nicht selten zu Verwunderung führt. Wer sich allerdings alle Abzüge genauer ansieht, kann dem gesamten Rechnungsprozess besser folgen. Diese Abzüge werden im Allgemeinen vom Bruttogehalt getätigt:
- Einkommenssteuer: Die Einkommenssteuer richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Es gilt: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz.
- Sozialversicherungsbeiträge: Dazu zählen Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Diese sind oft festgelegt und richten sich nach dem Bruttogehalt.
- Kirchensteuer: Die Kirchensteuer ist für Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften verpflichtend und variiert je nach Bundesland.
- Solidaritätszuschlag: Beim Solidaritätszuschlag handelt es sich um eine zusätzliche Abgabe zur Einkommenssteuer, die Gutverdiener ab einer Einkommenssteuer um die 18.000 Euro jährlich zahlen müssen.
Natürlich variieren alle Abzüge je nach persönlichen Umständen, zu denen der Familienstand, die Anzahl der Kinder und die individuelle Kirchenzugehörigkeit gehören.
Das Nettogehalt berechnen: So geht es
Arbeitnehmer wollen vor der Auszahlung ihres ersten Gehalts gerne wissen, wie viel sie Netto verdienen, oder einen unabhängigen Gehaltsvergleich durchführen. Das Gute ist: Die eigentliche Berechnung kann jeder unkompliziert über einen online Brutto Netto Rechner durchführen. Dazu müssen Arbeitnehmer allerdings ihre eigene Steuerklasse kennen. In Deutschland gibt es sechs Lohnsteuerklassen, wobei die Zuteilung allein von der familiären Situation abhängt. So richten sich die Steuerklassen I und II an Alleinstehende bzw. Alleinerziehende, während die Steuerklassen III, IV und V verheiratete Lebenspartner miteinbeziehen. Die einzige Ausnahme ist die Lohnsteuerklasse VI, die diejenigen in Anspruch nehmen, die neben ihrem Hauptjob einem lukrativen Nebenjob nachgehen. Wer nicht weiß, welcher Steuerklasse er angehört, kann die Angabe auf der Lohnabrechnung finden. Um die Rechnung für das Nettogehalt korrekt durchzuführen, müssen zudem alle Steuerfreibeträge wie der Grundfreibetrag oder Werbungskosten berücksichtigt werden.
Wie sieht es bei Selbstständigen aus?
Selbstständige und Freiberufler stehen vor anderen Herausforderungen als Arbeitnehmer, da sie eigenständig für ihr Gehalt und entsprechend auch für ihre eigene Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich sind. Die Bruttoeinnahmen für Selbstständige umfassen alle Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit vor Abzug der Betriebsausgaben. Diese werden vom Bruttoeinkommen abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Zu den typischen Betriebsausgaben zählen Büromaterial, Miete, Reisekosten, Stromkosten und vieles mehr. Fernab davon müssen Selbstständige vierteljährlich eine Einkommenssteuer-Vorauszahlung leisten, welche auf dem geschätzten jährliche Einkommen basiert. Bei dieser Schätzung ist Vorausschau geboten, denn es ist sinnvoll, weder zu hoch noch zu niedrig zu pokern, um finanzielle Engpässe zu umgehen. Zu guter Letzt müssen Selbstständige auch ihre Sozialversicherungsbeiträge eigenhändig kalkulieren und entrichten, wobei ihnen in Sachen Krankenversicherung entsprechende Beitragsrechner helfen.