Versicherungsschutz: Auf diese 3 Policen sollten Sie als Führungskraft nicht verzichten

Führungskräfte in Unternehmen sind permanenten Risiken ausgesetzt. Einerseits stehen sie in hoher Verantwortung und haften mit ihrem Privatvermögen für eigene Fehlentscheidungen und eigenes Fehlverhalten, andererseits auch für Unzulänglichkeiten von Mitarbeitern. Eine nachgewiesene Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten kann das abrupte berufliche und finanzielle Aus bedeuten.

Nicht nur Aufsichtsräte und Geschäftsführer, auch Angestellte in Führungspositionen tragen unter Umständen persönliche Haftung für begangene Unachtsamkeiten, und das nicht selten mit fatalen juristischen Folgen. Auch können permanenter Termin-, Zeit- und Erfolgsdruck auf Dauer gesundheitliche Beeinträchtigungen zur Folge haben. Eine Absicherung gegen beruflich wie gesundheitlich vernichtende Konsequenzen tut Not, um im Bedarfsfall nicht gleich ins Bodenlose stürzen zu müssen.

Managerhaftpflichtversicherung

Versicherungen für Directors & Officers (D&O) haben im Zuge der Finanzkrise erheblich an Zuwachs gewonnen. Seit den Zeiten schweren Vertrauensverlusts haben juristische Anfeindungen bis hin zu gerichtlichen Verfahren auf viele weitere Branchen übergegriffen und sind zum Ausdruck wachsenden gesellschaftlichen Misstrauens gegenüber den Führungsetagen von Konzernen geworden. Seitdem wird auf Verfehlungen und Fehlentscheidungen von Managern genauer hingeschaut und Verstöße schneller geahndet: Während sich in früheren Jahren Manager im äußersten Fall einer Kündigung ausgesetzt sahen, rollt seit wenigen Jahren eine Welle an Schadensersatzklagen über die Republik.

Die Versicherungswirtschaft hingegen hat auf die Entwicklung reagiert und ist dem enorm gestiegenen Bedürfnis von Führungskräften nach Absicherung durch eigens gezimmerte Policen nachgekommen – und dies nicht nur für Manger aus dem Finanzsektor.

D&O- oder Managerhaftpflicht-Policen sind die Antwort auf strengere Gesetze und verschärfte Rechtsvorschriften. Sie stellen eine Art Berufshaftpflicht-Versicherung für Mitglieder von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen in Unternehmen dar. Dabei wird nicht nur das Privatvermögen von Geschäftsführern, Prokuristen und leitenden Angestellten geschützt. Auch umfangreichen Zusatzschutz, etwa für Anwalts- oder Mediatoren-Kosten bieten solche D&O-Pakete.

Die Tarife decken mangelhaft ausgeübte Tätigkeiten und Compliance-Verletzungen sowohl im strategischen als auch operativen Geschäft haftungsrechtlich ab. Gleiches gilt auch für etwaige Gerichtskosten zur Abwehr eines unbegründeten Anspruchs. Die Versicherungsgesellschaft gleicht den Schaden auf Basis eines berechtigten Haftungsanspruchs aus.

Versicherungsnehmer ist das Unternehmen. Die Versicherung zahlt nicht nur bei berechtigten Forderungen gegen den versicherten Manager, sondern sie hilft auch, etwaige unberechtigte Schadensersatzforderungen abzuwehren ,wie Finance-magazin.de zur D&O-Versicherung ergänzt.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung erhält den Lebensstandard eines Managers, wenn der aus gesundheitlichen Gründen seine Führungsposition nicht mehr wahrnehmen und in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Wie Verivox auf seiner Webseite zur BU-Police im Gegensatz zu einer D&O-Tarif näher ausführt, erhält der Versicherte nicht-kompensatorisch eine vorab festgelegte Versicherungssumme, unabhängig von einem eingetroffenen Schadensfall. Diese Summe wird dem Versicherten in Form einer vorher vereinbarten Rente ausgezahlt, wenn er körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Die Versicherungssumme sollte rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens abdecken.

Vor dem Hintergrund, dass Arbeitskräfte in Führungspositionen überdurchschnittlich oft an psychischen Störungen wie etwa Burnout erkranken, sowie der Tatsache, dass der Staat seit 2001 nur noch einen stark reduzierten Grundschutz bei Berufsunfähigkeit bietet, fällt der BU eine gesteigerte Bedeutung zu.

Das Grundproblem: Führungskräfte, die nach 1961 geboren wurden, erhalten nur dann eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie nicht länger als drei Stunden in einem beliebigen Beruf arbeiten können. Bei voller Erwerbsminderung beträgt die Rente bei einem durchschnittlichen Einkommen nur noch 653 Euro, wer noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann. Bei erhöhter, ununterbrochener Arbeitsfähigkeit von maximal sechs Stunden wird nur noch die halbe Erwerbsminderungsrente gewährt. Ein psychisch dauerhaft ausgebrannter Manager, der noch irgendeine Hilfstätigkeit übernehmen könnte, geht also nahezu leer aus.

Wie Studien belegt haben, gehören psychische Störungen in Form von Depressionen mittlerweile zu den Hauptursachen von Krankschreibungen in Deutschland. Und: Psychische Leiden sind laut Statistik der weitverbreitetste Grund dafür, dass Menschen ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Organische Leiden treten unter Führungskräften ebenfalls gehäuft auf und legen den Abschluss einer BU für den Fall nahe, dass der bisherige Beruf auf Grund organischer Erkrankungen nicht mehr ausgeübt werden kann.

So hat eine Langzeitanalyse von Führungskräfte-Checkups des Diagnostik-Zentrums Fleetinsel Hamburg (DZF) gravierende Gesundheitsrisiken aufgezeigt. Bei der Untersuchung von 5.400 Probanden mit einem Manager-Anteil von rund 70 Prozent waren etwa 40 Prozent der Führungskräfte übergewichtig, zehn Prozent sogar fettleibig. 53 Prozent der Check-Up-Teilnehmer wiesen bedenkliche Cholesterinwerte auf. Die Folgen können Durchblutungsstörungen im Herz, Gehirn oder in den Beinen sein – damit steigt das Risiko, beispielsweise einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden.

Führungskräfte-Rechtsschutzversicherung

Abgerundet wird ein am dringendsten benötigtes Absicherungs-Portfolio durch umfassenden Rechtsschutz, der alternativ oder ergänzend zu einer D&O-Police abgeschlossen wird. Eine Führungskräfte-Rechtsschutzversicherung deckt die wichtigsten Risiken ab, denen Unternehmensleiter, Mitglieder von Aufsichtsräten, Vorstände, Prokuristen bis hin zu Abteilungsleitern in verantwortlicher Position persönlich ausgesetzt sind.

Denn Top-Manager sind gesetzliche Vertreter einer juristischen Person und unterliegen als solche keinen Arbeitsschutzgesetzen. Auch greift etwa bei Geschäftsführern und Vorständen kein privater Versicherungsrechtsschutz, wie etwa eine Familien- oder Verkehrsrechtsschutzversicherung. Daher sind sie besonderen Prozess-Risiken ausgesetzt, die Betroffene finanziell schnell überfordern können.

Ein entsprechender Passus findet sich hierzu in den Allgemeinen Rechtsschutzbestimmungen Paragraph 3 Absatz 2c, nach denen Rechtsangelegenheiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen" nicht mitversichert sind. Private Rechtsschutzversicherungen greifen nicht mehr.

Die Versicherungswirtschaft hat auf die Lücke mit speziellen Rechtsschutzversicherungstarifen für Führungskräfte reagiert. Versicherer bieten mitunter eine Palette an Bausteinen an, die jeweils individuell zu Paketen geschnürt werden können. Sie können etwa Module zur Verteidigung gegen den Vorwurf strafrechtlicher Verantwortlichkeit oder zur Abwehr von Haftungsansprüchen auf Ersatz von Vermögensschäden enthalten. Rechtsstreitigkeiten aus dem Anstellungsvertragsverhältnis heraus können ebenfalls Grundlage zur Haftungsabwehr sein.

Rechtsschutz-Versicherungen sichern grundsätzlich jegliches Risiko von entstehenden Prozesskosten ab. In Führungsetagen ereignen sich vor allem Szenarien, in denen Manager in Rechtsstreitigkeiten mit ihrem eigenen Unternehmen oder auch Haftungsfragen im Raum stehen, die juristisch zur Klärung anstehen und vor Gericht erörtert und entschieden werden.

Derartige Policen können sämtliche im Zusammenhang mit Rechtsverfahren aufkommende Kosten für Betroffene mit Führungsverantwortung abdecken.

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